Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der get2e GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Einführung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung von digitalen Infrastruktur- und Plattformlösungen, insbesondere Unified-Commerce-, Service- und Standortlösungen.
Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Planung, Einführung, Bereitstellung und des Betriebs von digitalen System- und Serviceinfrastrukturen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag sowie den dazugehörigen Anlagen und Leistungsbeschreibungen.
Typische Leistungen können insbesondere umfassen:
Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Die Leistungen werden in einer stabilen, professionell betriebenen Systemumgebung bereitgestellt.
Der Betrieb umfasst insbesondere:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Dienstleister oder Partner einzusetzen.
Der Auftragnehmer stellt die Systeme mit hoher Sorgfalt und nach dem Stand der Technik bereit.
Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen.
Insbesondere umfasst dies:
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Zeitpläne entsprechend.
Die Integration bestehender Systeme (z. B. Kassensysteme, Warenwirtschaftssysteme oder Webshops) erfolgt auf Basis standardisierter Schnittstellen und Verfahren.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, individuelle Anpassungen fremder Systeme vorzunehmen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Die Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Daten liegt beim jeweiligen Anbieter oder Auftraggeber.
Die bereitgestellte Infrastruktur kann die Direktvermarktung von Produkten und Dienstleistungen über das System ermöglichen.
Dabei gilt:
Der Auftragnehmer stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bereitgestellten Systeme technisch weiterzuentwickeln und zu verbessern.
Dies umfasst insbesondere:
Wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang betreffen, werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Zusätzliche Leistungen oder Erweiterungen werden gesondert angeboten.
Sämtliche Rechte an Software, Plattformkomponenten, Schnittstellen, Datenstrukturen, Systemarchitektur sowie an Weiterentwicklungen verbleiben beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Systemen im vereinbarten Umfang.
Eine Übertragung von Eigentums- oder Verwertungsrechten an Software oder Systembestandteilen erfolgt nicht.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Sofern nicht anders vereinbart:
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
Verträge über laufende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von:
6 Monaten zum Monatsende
schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Die Haftung ist begrenzt auf:
den typischerweise vorhersehbaren Schaden
und maximal auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung.
Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei:
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Die Systeme werden unter Berücksichtigung aktueller Sicherheitsstandards betrieben.
Dies umfasst insbesondere:
Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.
Hierzu zählen insbesondere:
Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen nicht an Dritte weiterzugeben.
Dies gilt insbesondere für:
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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