AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Bereitstellung und den Betrieb von digitalen Infrastruktur- und Plattformlösungen

1.      Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der get2e GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Einführung, dem Betrieb und der Weiterentwicklung von digitalen Infrastruktur- und Plattformlösungen, insbesondere Unified-Commerce-, Service- und Standortlösungen.

Sie gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2.    Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der Planung, Einführung, Bereitstellung und des Betriebs von digitalen System- und Serviceinfrastrukturen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag sowie den dazugehörigen Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

Typische Leistungen können insbesondere umfassen:

  • Aufbau und Betrieb digitaler Plattform- und Serviceinfrastrukturen
  • Integration von Händlern, Services oder Systemen
  • Einrichtung von Reservierungs-, Buchungs- und Abholprozessen
  • Bereitstellung von Software- und Systemfunktionen
  • Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung von Systemen
  • technische Unterstützung und Supportleistungen

Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

3.    Leistungsbereitstellung und Betrieb

Die Leistungen werden in einer stabilen, professionell betriebenen Systemumgebung bereitgestellt.

Der Betrieb umfasst insbesondere:

  • Bereitstellung der Systeminfrastruktur
  • laufende Systemüberwachung
  • Wartung und Pflege der Systeme
  • Durchführung von Updates und Sicherheitsmaßnahmen
  • technische Unterstützung bei Fragen oder Störungen
  • kontinuierliche Weiterentwicklung der Plattform

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Dienstleister oder Partner einzusetzen.

4.   Systemverfügbarkeit

Der Auftragnehmer stellt die Systeme mit hoher Sorgfalt und nach dem Stand der Technik bereit.

Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

  • Wartungsarbeiten
  • Systemupdates
  • technische Störungen
  • externe Einflüsse (z. B. Internetverbindungen oder Fremdsysteme)
  • höhere Gewalt

Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.

5.    Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Ansprechpartner rechtzeitig bereitzustellen.

Insbesondere umfasst dies:

  • Bereitstellung der erforderlichen Stammdaten und Informationen
  • Benennung verantwortlicher Ansprechpartner
  • Unterstützung bei der Integration von Systemen
  • Mitwirkung bei Tests und Abnahmen
  • Sicherstellung der technischen Voraussetzungen vor Ort

Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Zeitpläne entsprechend.

6.   Integration von Systemen und Daten

Die Integration bestehender Systeme (z. B. Kassensysteme, Warenwirtschaftssysteme oder Webshops) erfolgt auf Basis standardisierter Schnittstellen und Verfahren.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, individuelle Anpassungen fremder Systeme vorzunehmen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

Die Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Daten liegt beim jeweiligen Anbieter oder Auftraggeber.

7.   Direktvermarktung und Rechnungslegung

Die bereitgestellte Infrastruktur kann die Direktvermarktung von Produkten und Dienstleistungen über das System ermöglichen.

Dabei gilt:

  • Anbieter handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
  • Preise, Verfügbarkeit und Inhalte werden vom jeweiligen Anbieter festgelegt
  • Rechnungslegung erfolgt im Namen des jeweiligen Anbieters
  • die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften liegt beim Anbieter

Der Auftragnehmer stellt ausschließlich die technische Infrastruktur zur Verfügung.

8.   Erweiterungen und Änderungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bereitgestellten Systeme technisch weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Dies umfasst insbesondere:

  • Erweiterung bestehender Funktionen
  • Verbesserung der Systemleistung
  • Anpassung an technische oder gesetzliche Anforderungen
  • Integration neuer Technologien

Wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang betreffen, werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Zusätzliche Leistungen oder Erweiterungen werden gesondert angeboten.

9.   Nutzungsrechte an Software

Sämtliche Rechte an Software, Plattformkomponenten, Schnittstellen, Datenstrukturen, Systemarchitektur sowie an Weiterentwicklungen verbleiben beim Auftragnehmer.

Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den bereitgestellten Systemen im vereinbarten Umfang.

Eine Übertragung von Eigentums- oder Verwertungsrechten an Software oder Systembestandteilen erfolgt nicht.

10.   Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Sofern nicht anders vereinbart:

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar
  • laufende Leistungen werden monatlich im Voraus verrechnet
  • einmalige Projektleistungen werden gemäß Projektfortschritt abgerechnet

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

  • Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen
  • Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen einzuschränken
  • zusätzliche Mahnkosten geltend zu machen
11.    Laufzeit und Kündigung

Verträge über laufende Leistungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Der Vertrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von:

6 Monaten zum Monatsende

schriftlich gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • erheblichem Zahlungsverzug
  • schwerwiegenden Vertragsverletzungen
  • dauerhafter Unmöglichkeit der Leistungserbringung
12.  Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Die Haftung ist begrenzt auf:

den typischerweise vorhersehbaren Schaden

und maximal auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung.

Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für:

  • entgangenen Gewinn
  • indirekte Schäden
  • Datenverluste aufgrund von Fehlbedienung
  • Ausfälle von Fremdsystemen
  • Unterbrechungen von Internetverbindungen
  • wirtschaftliche Entscheidungen des Auftraggebers

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei:

  • Personenschäden
  • zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften
13.  Datenschutz und Datensicherheit

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.

Die Systeme werden unter Berücksichtigung aktueller Sicherheitsstandards betrieben.

Dies umfasst insbesondere:

  • Schutz vor unbefugtem Zugriff
  • regelmäßige Datensicherungen
  • sichere Datenübertragung
  • rollenbasierte Zugriffsrechte

Sofern erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

14.  Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturereignisse
  • Stromausfälle
  • Streiks
  • behördliche Maßnahmen
  • Pandemien
  • Ausfälle von Telekommunikationsnetzen

Die Leistungspflichten ruhen für die Dauer des Ereignisses.

15.  Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen des jeweils anderen nicht an Dritte weiterzugeben.

Dies gilt insbesondere für:

  • technische Informationen
  • Geschäftsprozesse
  • Systemdaten
  • wirtschaftliche Informationen

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

16.  Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Graz.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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